Erklärung zur Barrierefreiheit
Théo Vilain verpflichtet sich, ruchoir.com barrierefrei zu gestalten, nach dem RGAA, dem französischen Standard für Barrierefreiheit auf Grundlage der WCAG 2.1. Diese Erklärung gilt für ruchoir.com in allen sechs Sprachen.
Stand der Konformität
ruchoir.com ist vollständig konform mit dem RGAA in der Version 4.1.2.
Prüfergebnisse
Die am 25. September 2026 intern durchgeführte Konformitätsprüfung ergibt, dass 100 % der anwendbaren Kriterien des RGAA 4.1.2 erfüllt sind. Von den 106 Kriterien:
- 68 Kriterien erfüllt
- 0 Kriterien nicht erfüllt
- 38 Kriterien nicht anwendbar
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht erfüllte Anforderungen
Keine: Alle anwendbaren Kriterien sind erfüllt.
Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
Keine.
Inhalte, die nicht unter die Pflicht zur Barrierefreiheit fallen
Die Seiten anderer Anbieter, auf die die Quellen des Vergleichs verweisen. Die Anwendung Ruchoir, die unter einer anderen Adresse läuft, ist nicht Teil dieser Erklärung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25. September 2026 erstellt, auf Grundlage einer internen Prüfung aller 106 Kriterien des RGAA.
Verwendete Technologien
- HTML
- CSS
- JavaScript
- WAI-ARIA
- SVG
Prüfumgebung
Die Ausgabe an Hilfstechnologien wurde geprüft mit:
- Browser
- Firefox 140 ESR, Chromium 141
- Screenreader
- Orca 46.1
- Werkzeuge
- axe-core 4.13, html-validate 11.16, tools/responsive-audit, tools/screen-reader
Die Screenreader der Referenzumgebung des RGAA (NVDA und JAWS unter Windows, VoiceOver auf Apple-Systemen, TalkBack unter Android) wurden für diese Prüfung nicht verwendet.
Geprüfte Seiten
- Startseite, in allen sechs Sprachen
- Seite „Bald verfügbar“
- Impressum und Datenschutz
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Seitenübersicht
- Fehlerseite (Adresse nicht gefunden)
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst dieser Seite nicht zugreifen können, schreiben Sie an contact@ruchoir.com: Wir nennen Ihnen eine barrierefreie Alternative oder schicken Ihnen den Inhalt in einer anderen Form.
Durchsetzungsverfahren
Dieses Verfahren gilt, wenn Sie dem Herausgeber eine Barriere gemeldet haben, die Sie am Zugang zu einem Inhalt oder Dienst hindert, und keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben. Nach französischem Recht können Sie dann:
- dem Défenseur des droits schreiben, der französischen Ombudsstelle;
- die Vertretung des Défenseur des droits in Ihrer Region kontaktieren;
- einen Brief schicken, kostenlos und ohne Briefmarke: Défenseur des droits, Libre réponse 71120, 75342 Paris CEDEX 07.