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Ruchoir.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Théo Vilain verpflichtet sich, ruchoir.com barrierefrei zu gestalten, nach dem RGAA, dem französischen Standard für Barrierefreiheit auf Grundlage der WCAG 2.1. Diese Erklärung gilt für ruchoir.com in allen sechs Sprachen.

Stand der Konformität

ruchoir.com ist vollständig konform mit dem RGAA in der Version 4.1.2.

Prüfergebnisse

Die am 25. September 2026 intern durchgeführte Konformitätsprüfung ergibt, dass 100 % der anwendbaren Kriterien des RGAA 4.1.2 erfüllt sind. Von den 106 Kriterien:

  • 68 Kriterien erfüllt
  • 0 Kriterien nicht erfüllt
  • 38 Kriterien nicht anwendbar

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht erfüllte Anforderungen

Keine: Alle anwendbaren Kriterien sind erfüllt.

Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

Keine.

Inhalte, die nicht unter die Pflicht zur Barrierefreiheit fallen

Die Seiten anderer Anbieter, auf die die Quellen des Vergleichs verweisen. Die Anwendung Ruchoir, die unter einer anderen Adresse läuft, ist nicht Teil dieser Erklärung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. September 2026 erstellt, auf Grundlage einer internen Prüfung aller 106 Kriterien des RGAA.

Verwendete Technologien

  • HTML
  • CSS
  • JavaScript
  • WAI-ARIA
  • SVG

Prüfumgebung

Die Ausgabe an Hilfstechnologien wurde geprüft mit:

Browser
Firefox 140 ESR, Chromium 141
Screenreader
Orca 46.1
Werkzeuge
axe-core 4.13, html-validate 11.16, tools/responsive-audit, tools/screen-reader

Die Screenreader der Referenzumgebung des RGAA (NVDA und JAWS unter Windows, VoiceOver auf Apple-Systemen, TalkBack unter Android) wurden für diese Prüfung nicht verwendet.

Geprüfte Seiten

  • Startseite, in allen sechs Sprachen
  • Seite „Bald verfügbar“
  • Impressum und Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Seitenübersicht
  • Fehlerseite (Adresse nicht gefunden)

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst dieser Seite nicht zugreifen können, schreiben Sie an contact@ruchoir.com: Wir nennen Ihnen eine barrierefreie Alternative oder schicken Ihnen den Inhalt in einer anderen Form.

Durchsetzungsverfahren

Dieses Verfahren gilt, wenn Sie dem Herausgeber eine Barriere gemeldet haben, die Sie am Zugang zu einem Inhalt oder Dienst hindert, und keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben. Nach französischem Recht können Sie dann: